Stufenweise Lockerungen
Mit einem maßvoll abgestuften Plan sollen in NRW in den kommenden Tagen und Wochen die Anti-Corona-Maßnahmen geöffnet werden. Abhängig von der weiteren Entwicklung des Infektionsgeschehens werden u.a. folgende Änderungen ab dem 11. Mai umgesetzt:
Gastronomie, Hotellerie, Tourismus
Gastronomisches Angebot in Speisegaststätten wieder möglich, sofern im Innen- und/oder Außenbereich das Abstandsgebot gewährleistet ist und ein Infektionsschutz- und Hygiene-Konzept durch die Betriebe vorliegt (ausgenommen Buffet-Angebote)
Touristischer Aufenthalt in Ferienwohnungen, -häusern und auf Campingplätzen ist unter Wahrung der Kontaktbeschränkung wieder möglich
Ab 21. Mai können auch Hotels für Touristen unter strengen Auflagen wieder öffnen
Öffnung von Freizeitparks, Ausflugsschiffen (mit Hygienekonzept), Touristinformationen, Fahrrad- und Bootsverleihen
Kleine begrenzte Meetingformate in Abhängigkeit von Tagungsraumgrößen wieder möglich
Handel und Dienstleistungen
Aufhebung der 800qm-Regel: Unabhängig von ihrer Verkaufsfläche dürfen Geschäfte unter Auflagen zu Abstands- und Hygieneregeln wieder öffnen (Maßstab für die durchzuführende Zugangskontrolle:
1 Person pro 10qm Verkaufsfläche)
Für „körpernahe“ Dienstleistungen werden passgenaue Infektionsschutzkonzepte im Austausch mit den Berufsvertretungen erarbeitet, um auch hier eine schrittweise Zulassung zu ermöglichen
Großveranstaltungen und Versammlungen
Großveranstaltungen bleiben bis 31. August 2020 untersagt
Für Versammlungen gelten die bestehenden Abstandsregelungen
Ab 30. Mai sollen Fachmessen und Fachkongresse mit strengen Schutzkonzepten und unter Beschränkungen der Besucher- und Teilnehmerzahlen wieder stattfinden können
Sport und Freizeit
Öffnung von Fitnessstudios, Tanzschulen und Sporthallen/Kursräumen der Sportvereine unter strengen Abstands- und Hygieneauflagen wieder möglich
Ab 20. Mai dürfen Freibäder unter strengen Auflagen von Abstand und Hygiene öffnen – ausgenommen sind reine Spaßbäder oder vergleichbare Bereiche
Kulturangebote
Kleinere Konzerte und andere öffentliche Aufführungen sind unter freiem Himmel zulässig
Teilöffnung der Musikschulen für ausgewählte Formate bei Einhaltung der zum Teil erweiterten Abstandsregelungen (Kleingruppen,
max. sechs Teilnehmer/ -innen)
Probenbetrieb in Kultureinrichtungen ist unter Schutzauflagen zulässig, für Chöre und Orchester gelten weitere Abstandsregeln
Ab 30. Mai können Theater, Opern, Konzerthäuser und Kinos unter strengen Abstands-, Hygiene- und Zutrittsauflagen wieder öffnen
Stationäre Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen
Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation, z. B. Berufsförderungswerke, und Einrichtungen der beruflichen Eingliederungshilfe sollen wieder für mehr Menschen geöffnet werden
Weitere Informationen und einen Überblick über sämtliche Lockerungen finden Sie beim Land NRW